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Relaunch der Homepage

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde.

heute kann ich Ihnen die neu erstellte Homepage meiner Kanzlei präsentieren.

Die Anpassungen an das neue Design wurden vollständig vorgenommen. Damit tritt die Kanzlei Ihrig – Steuerberater nunmehr einheitlich mit der neuen Corporate Identity auf.

Für Wünsche und Anregungen bin ich stets dankbar.

 

Ihr

Jens Ihrig

 

Pauschalbesteuerung von Erträgen aus intransparenten Investmentfonds mit EU-Recht vereinbar

Ein interessanter Artikel: http://bit.ly/OOqH34

Diskussion: Splittingtarif

Zur aktuellen Diskussion über den Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eine persönlich Anmerkung:

Der Gesetzgeber hat durch das Lebenspartnerschaftsgesetz die geleichgeschlechtliche Ehe der bürgerlich rechtlichen Ehe gleichgesetzt. Damit muss diese Gleichsetzung in allen Bereichen des Rechtssystems vollzogen werden. Das Steuerrecht darf dabei nicht ausgelassen werden. Stimmen, insbesondere der CSU und der katholischen Kirche, die Argumentieren, dass das Ehegattensplitting durch Art. 6 GG (Besonderer Schutz von Ehe und Familie) begründet sei verkennen in absolut bemerkenswerter Weise, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz durch die Art. 2 und 3 GG ebenso geschützt sind.

…auf Ihre Bedürfnisse angepasst!

Die Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten ist eine wichtige Aufgabe des Steuerberaters.

Wir legen jedoch großen Wert auf den Berater!
Das Ausfüllen alleine ist keine große Kunst.
Wir haben uns als Ziel gesetzt für Sie individuelle und ganzheitliche Strukturen zu schaffen, damit das
steuerliche Ergebnis über Jahresgrenzen hinweg für Sie niedrig gehalten wird.

Wir pflegen den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten. Geschäftsbeziehung ist für uns ein hohes und wichtiges Gut.

Durch den direkten Kontakt zu unseren Mandanten erfahren wir viele Pläne und Visionen und können so gezielt individuelle Lösungen erarbeiten.

steuererklärung

Steuererklärung

Der Kernbereich der Steuerberatung besteht aus den bekannten Verpflichtungen des Unternehmens bzw. des Privatmannes:
- Finanzbuchführung,
- Lohnbuchführung,
- Jahresabschlusserstellung,
- Erstellung der betrieblichen und
privaten Steuererklärungen

Darüber hinaus können wir Ihnen fachlich fundiert in den folgenden Sonder- und Spezialbereichen des Steuerrechts Rat und Auskunft erteilen und sie
selbstverständlich bei der Durchführung von Spezialprojekten unterstützen:
- Jahresabschlusserstellung mit individueller
Besteuerung von komplexen Personen- und
Kapitalgesellschaften,
- Berichten für Ihre Bank (§ 18 KWG),
- Erbschaft- und Schenkungssteuerklärungen,
- Besteuerung von Vereinen und Stiftungen,
- Rechnungslegung nach der Pflegebuchführungs-
verordnung
- Fragen rund um das internat. Steuerrecht
(insbesondere Investmentsteuerrecht)