Recht haben…

…und Recht bekommen!

… sind leider oft zwei grundverschiedene Dinge.

Wir helfen Ihnen selbstverständlich, dass Sie Ihr Recht auch bekommen.
Das Einspruchsverfahren ist in der Steuerberatung ein Standartthema, wenn der Steuerbescheid von der Steuerberechnung abweicht.
Aber das Finanzgericht oder weitere Instanzen werden oft gescheut.

Wir haben keine Angst vor den Gerichten!

Wir können Sie aufgrund vielfacher Erfahrung hier professionell und individuell beraten und begleiten.
Inzwischen konnten wir einige wichtige und
grundsätzliche Verfahren vor der Finanzgerichts-
barkeit gewinnen – auch für Kollegen, die uns als
externer Berater mit der Prozessvertretung beauftragt haben.